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Weinbergstraße 65 Baden-Baden · 6 Einheiten

Was am Gebäude gemacht wurde – und was der Energieausweis heute wirklich aussagt

Bei energetischen Angaben trennen wir zwei Dinge, die häufig vermischt werden: den rechtlich gültigen Energieausweis und die Berechnung des Energieberaters für den Zustand nach Abschluss der Maßnahme. Beide Werte stehen hier nebeneinander.

Bereits umgesetzt

Die Gebäudehülle ist ertüchtigt

  • Fassadendämmung aufgebracht.
  • Sämtliche Fenster erneuert.
  • Balkongeländer erneuert – die Glasbrüstungen sind auf den Außenaufnahmen sichtbar.
  • Dachterrasse des Penthouses vollständig neu abgedichtet und belegt.
  • Sanitärstränge im Haus erneuert und durch die Wohnungen geführt.
  • Aufzug 2017 modernisiert, Flachdach mit Kupferdeckung 2002 saniert.

Noch offen: die Wärmepumpe

Die Umstellung der Wärmeerzeugung auf eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der letzte große Baustein. Sie ist noch nicht in Betrieb. Genau von ihr hängt jedoch die Energieeffizienzklasse ab, die der Energieberater berechnet hat.

Solange die Anlage nicht errichtet und der Ausweis nicht neu ausgestellt ist, bleibt der ältere Ausweis maßgeblich. Wir nennen ihn deshalb auf jeder Seite als Pflichtangabe.

Fassade nach der Dämmung
Neue Fenster und Balkongeländer

Energieausweis

Zwei Zahlen, zwei Zustände – sauber getrennt

Rechtlich gültig · Pflichtangabe

E

135,8 kWh/(m²·a)

Art
Energiebedarfsausweis
Registriernummer
BW-2018-001664856
Ausgestellt
30.01.2018
Gültig bis
29.01.2028
Energieträger
Heizöl
Primärenergiebedarf
150,6 kWh/(m²·a)
Baujahr Wärmeerzeuger
1999

Dieser Ausweis wurde vor der energetischen Sanierung erstellt. Er bildet den damaligen Zustand mit Ölheizung ab und ist die Angabe, die das Gebäudeenergiegesetz in Immobilienanzeigen verlangt.

Berechnete Perspektive · kein gültiger Ausweis

A

40,9 kWh/(m²·a)

Art
Vorabzug, als Vorschau gekennzeichnet
Aussteller
Ingenieurbüro Andreas Ketterer, Remchingen
Erstellt
26.11.2024
Energieträger
Strom-Mix
Erneuerbare Energien
Umweltwärme Luft (Raumwärme + Trinkwarmwasser)
Primärenergiebedarf
73,7 kWh/(m²·a)
Treibhausgasemissionen
22,9 kg CO₂-Äq./(m²·a)

Vorabzug des Energieberaters vom 26.11.2024. Der Ausweis ist ausdrücklich als Vorschau gekennzeichnet und rechtlich nicht gültig. Er unterstellt die Fertigstellung der Wärmepumpe. Ein gültiger Ausweis wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.

Warum wir das so ausführlich schreiben

Die Energieeffizienzklasse A ist ein starkes Verkaufsargument. Sie beruht hier aber auf einer Berechnung für einen Zustand, der noch nicht hergestellt ist. Wir stellen den Unterschied offen dar, statt mit einer Zahl zu werben, die im Kaufvertrag niemand garantieren kann. Sobald die Wärmepumpe in Betrieb und der neue Ausweis ausgestellt ist, ersetzen wir die Pflichtangabe.

Energieausweis und Sanierungsunterlagen anfordern

Sie erhalten beide Ausweise im Original, dazu die Unterlagen zum Bautenstand.

Makleranfragen sind nur erwünscht, wenn ein konkret mandatierter Kaufinteressent vorhanden ist. Eine Beauftragung zur Verkäufervermarktung oder Verkäuferprovision erfolgt nicht über dieses Formular.